Vertragsbedingungen:
1.
Jeder Kursteilnehmer sowie alle Eltern und Besucher unterliegen der Hausordnung und haben den Anweisungen der Dozenten Folge zu leisten. Jeder Kurs wird in wöchentlichen Übungsstunden zu vereinbarten Zeiten abgehalten. Zeitplanänderungen bleiben der Ballettschule vorbehalten.
2. Der Anmeldende oder der gesetzliche Vertreter verpflichten sich persönlich die Kursgebühren aus diesem Vertrag zu bezahlen und die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten. Kosten für Rücklastschriftgebühren (z.Zt. RLG.- z.B. 10,67 €) werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, bzw. verrechnet. Wenn die Kursgebühren nicht bezahlt werden oder grundlos verzögert sind, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
3. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt neun Monaten. Der Vertrag kann also frühestens nach 6 Monaten mit einer Frist vor 3 Monaten zum Monatsende schriftlich (Brief /Email) gekündigt werden. Während der 3-monatigen Kündigungsfrist ist der Monatsbeitrag weiter zu bezahlen, unabhängig davon, ob der Unterricht besucht wird oder nicht. Für Kinder bis zu 6 Jahren gilt eine dreimonatige Probezeit. Falls 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit nicht gekündigt wird, gilt danach obige Kündigungsfrist.
4. Die Kursgebühren sind als Jahresgebühr kalkuliert und sind in 12 gleichen Monatsraten - jeweils zu Monatsanfang - zu bezahlen. An Feiertagen sowie in den Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Ferien der Ballettschule sind die gleichen wie die der Stadt Ostfildern. Anspruch auf Ersatz der in den offiziellen Schulferien ausgefallenen Stunden besteht nicht. Der Monatsbeitrag ist auch in dieser Zeit in voller Höhe zu entrichten. Nimmt ein Teilnehmer nicht mehr am Unterricht teil, so ist die Kursgebühr weiterhin zu entrichten, bis eine schriftliche Kündigung wirksam wird. Der Platz steht weiterhin zur Verfügung.
5. Versäumte Stunden während der regulären Unterrichtszeiten können nach Absprache innerhalb von zwei Monaten nachgeholt werden, jedoch spätestens bis Vertragsende. Die 10-Karte ist 4 Monate gültig (inkl. Ferien).
6. Für mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
7. Sachbeschädigungen in den Räumen der Ballettschule Khinganskiy werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Eltern haften für ihre Kinder. Es ist nicht gestattet, in den Garderoben und im Korridor zu essen und zu trinken. Dafür gibt es einen Küchenraum. Die Ballettschüler/innen dürfen die Trinkflaschen (nur mit klarem Wasser, keine versüsste Getränke und Säfte) in den Ballettsaal mitnehmen.
8. Die Teilnehmer sind seitens der Ballettschule nicht gegen Unfall versichert. Im Falle von höherer Gewalt kann kein Schadenersatz geleistet werden.
9. Die Schule behält sich Änderungen des Stundenplans, der Kursbelegung sowie grundsätzliche Verweigerungsrechte für die Aufnahme in die Ballettschule aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen vor. Der Teilnehmende akzeptiert, dass ggf. Choreografien für Bühnenproduktionen der Ballettschule in den Unterrichtsstunden einstudiert und geprobt werden. Ein Anspruch oder eine Pflicht der Teilnehmenden auf Mitwirkung bei einer Bühnenproduktion besteht nicht. Die Schule behält sich das Entscheidungsrecht vor, zu welchem Zeitpunkt das Kind für den Auftritt reif ist. Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte außerhalb der Unterrichtszeit an das Lehrpersonal.
10. Die Ballettschule Khinganskiy ist berechtigt im Unterricht und bei Veranstaltungen Bild, Video und Tonaufzeichnungen herzustellen und für seine Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit zu verwenden. Das gilt auch für die Aufzeichnungen von Presse und Medien. Ist ein Mitglied damit nicht einverstanden, so muss dies der Ballettschule Khinganskiy vorher mitgeteilt werden. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
Weitere Informationen bez. Datenschutzverordnung entnehmen Sie bitte auf unserer Internetseite.
11. Die Ballettschule Khinganskiy, als Mieter verpflichtet sich, seine Schüler sowie deren Eltern über folgende Regelung zu unterrichten: „Der Mieter und dessen Beauftragte bzw. Mitarbeiter haben ihre Dienst- bzw. Privatfahrzeuge auf öffentliche Stellplätze abzustellen. Die Kundenstellplätze des Vermieters (LIDL) sind in jedem Fall freizuhalten. Ebenso ist es den Schülern nicht gestattet, während der Unterrichtszeit auf den Kundenstellplätzen zu parken. Sollten Eltern der jüngeren Ballettschüler das Bringen und Abholen mit einem Einkauf verbinden, ist auf die Parkraumbewirtschaftung und deren Konsequenzen, bei der Überschreitung der Höchstparkdauer von 1h, zu achten.“
Wir bitten alle Ballettschüler/innen und deren Eltern auch diese Regelung zu beachten!

