STUNDENPLAN. Preise

Vertragsbedingungen:

1. Jeder Kursteilnehmer sowie alle Eltern und Besucher unterliegen der Hausordnung und haben den Anweisungen der Dozenten Folge zu leisten. Jeder Kurs wird in wöchentlichen Übungsstunden zu vereinbarten Zeiten abgehalten.Zeitplanänderungen bleiben der Ballettschule vorbehalten.

2. Der Anmeldende oder der gesetzliche Vertreter verpflichten sich persönlich die Kursgebühren aus diesem Vertrag zu bezahlen und mit dieser Anmeldung die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten. Kosten für Mahnungen und/oder Kosten für Rücklastschriftsgebühren (z. Zt.-10,67 €) werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, bzw. verrechnet.
 
3. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt neun Monaten. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zumMonatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag kann also frühestens nach 6 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag muss 3 Monate vor Austritt zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Während der 3-monatigen Kündigungsfrist ist der Monatsbeitrag weiter zu bezahlen, unabhängig davon, ob der Unterricht besucht wird oder nicht. Für Kinder bis zu 7 Jahren gilt eine dreimonatige Probezeit.
Falls 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit nicht gekündigt wird, gilt danach obige Kündigungsfrist.
4. Die Kursgebühren sind als Jahresgebühr kalkuliert und sind in 12 gleichen Monatsraten - jeweils zu Monatsanfang - zu bezahlen. 
An Feiertagen sowie in den Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Ferien der Ballettschule sind die gleichen wie die der Stadt Esslingen. Anspruch auf Ersatz der in den offiziellen Schulferien ausgefallenen Stunden besteht nicht.
Der Monatsbeitrag ist auch in dieser Zeit in voller Höhe zu entrichten. 
5. Nimmt ein Teilnehmer nicht mehr am Unterricht teil, so ist die Kursgebühr weiterhin zu entrichten, bis eine schriftliche Kündigung wirksam wird. Der Platz steht weiterhin zur Verfügung.
6. Versäumte Stunden während der regulären Unterrichtszeiten dürfen nach Absprache innerhalb von zwei Monaten
 nachgeholt werden, jedoch spätestens bis Vertragsende.
7. Für mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
8. Sachbeschädigungen in den Räumen der Ballettschule werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. 
Eltern haften für ihre Kinder.  Es ist nicht gestattet, in den Garderoben und im Korridor zu essen und zu trinken. Dafür gibt es einen Küchenraum. Die Ballettschüler/innen dürfen die Trinkflaschen (nur mit klarem Wasser, keine versüsste Getränke und Säfte) in den Ballettsaal mitnehmen.

9. Die Teilnehmer sind seitens der Ballettschule nicht gegen Unfall versichert. Im Falle von höherer Gewalt kann kein Schadenersatz geleistet werden.

10. Die Schule behält sich Änderungen im Stundenplan, Kursbelegung und Lehrerwechsel aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen vor.Bei allen Fragen wenden Sie bitte an das Lehrpersonal außerhalb der Unterrichtszeit.

11. Die Ballettschule Khinganskiy ist berechtigt im Unterricht und bei Veranstaltungen Bild, Video und Tonaufzeichnungen herzustellen und für seine Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit zu verwenden. Das gilt auch für die Aufzeichnungen von Presse und Medien. Ist ein Mitglied nicht damit einverstanden, so bitten wir dies an Ballettschule Khinganskiy mitzuteilen. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
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