1. Jeder Kursteilnehmer sowie alle Eltern und Besucher unterliegen der Haus- ordnung und haben den Anweisungen 
    der Dozenten Folge zu leisten.

  1. Der Anmeldende verpflichtet sich, mit der Anmeldung die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten. Kosten für Mahnungen und/oder Kosten für Rücklastschrifts- gebühren werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, bzw. verrechnet.

  2. Der Vertrag gilt für die Dauer von sechs Monaten, danach beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.

  3. Die Kursgebühren sind als Jahresgebühr kalkuliert und sind in 12 gleichen Monatsraten - jeweils zu Monatsanfang - zu bezahlen.

  1. An Feiertagen sowie in den Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Ferien der Ballettschule sind die gleichen wie die der Stadt Esslingen. Anspruch auf Ersatz der in den offiziellen Schulferien ausgefallenen Stunden besteht nicht. Der Monatsbeitrag ist auch in dieser Zeit in voller Höhe zu entrichten. 

  2. Während der 3-monatigen Kündigungsfrist ist der Monatsbeitrag weiter zu bezahlen, unabhängig davon, ob der Unterricht besucht wird oder nicht.

  3. Nimmt ein Teilnehmer nicht mehr am Unterricht teil, so ist die Kursgebühr weiterhin zu entrichten,
    bis eine schriftliche Kündigung wirksam wird. Der Platz steht weiterhin zur Verfügung.


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